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1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die von der Energiebörse Deutschland GmbH und dem Interessenten (Nutzer) abgeschlossenen Verträge wie auch für sämtliche der von der Energiebörse Deutschland GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen, speziell Beratung, Berechnungen, Tarife und weitere Daten. Durch die Benutzung des Angebots der Energiebörse Deutschland GmbH, inklusive der telefonischen Beratung und der Beratung per E-mail, gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart, wenn nicht etwas anderes explizit schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend angeordnet ist. Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen gelten nicht.
2. Leistungen der Energiebörse Deutschland GmbH 1. Die Energiebörse Deutschland GmbH erstellt selbst oder mit Hilfe Dritter on- oder offline für Nutzer unentgeltlich und unverbindlich Auskünfte über Tarife und Konditionen von Energieunternehmen (Anbieter).
2. Energiebörse Deutschland GmbH vermittelt auf der Grundlage eines vom Nutzer online oder offline abgegebenen Angebots Strombelieferungsverträge an den jeweiligen Anbieter. Über die Vermittlung von Strombelieferungsverträgen hinausgehende Verpflichtungen werden nicht übernommen, insbesondere liefert die Energiebörse Deutschland GmbH selbst keinen Strom oder andere Energie. 3. Die Suchanfrage mit Übermittlung der persönlichen Daten des Nutzers ist das Angebot für die Inanspruchnahme der Leistungen der Energiebörse Deutschland GmbH, das erst nach Übermittlung der Vorschläge durch die Energiebörse Deutschland GmbH auf Grundlage der tatsächlich übermittelten persönlichen Daten als angenommen gilt. Der Nutzer erhält online verschiedene Vorschläge von Anbietern, die unter Zugrundelegung der von ihm tatsächlich eingegebenen Daten berechnet werden. Sofern sich der Nutzer für einen bestimmten Vorschlag der Energiebörse Deutschland GmbH entschieden hat, kann er entweder online durch Anklicken des dafür vorgesehenen Buttons oder offline ein Angebot zum Abschluss eines Anbieters auf Grundlage des ursprünglichen Vorschlags der Energiebörse Deutschland GmbH anfordern, bzw. ein solches Angebot abgeben. 4. Die im Rahmen der Vergleiche eingegebenen Daten werden von der Energiebörse Deutschland GmbH erhoben, verarbeitet und ggf. an ausgewählte Anbieter übermittelt und von diesen sowie von der Energiebörse Deutschland GmbH für Zwecke der Vergleichs- und Angebotserstellung sowie der weiteren Bearbeitung und Betreuung und ggf. zur Schufa-Überprüfung oder sonstiger Wirtschaftsauskunfteien Überprüfung oder durch den Anbieter gespeichert und genutzt. Hierzu zählen u.a. die Übersendung der spezifischen Angebote und die Übersendung weitergehender Informationen per Post, E-Mail oder Telefon. Aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles, insbesondere der Tarifgestaltung und Bedingungen der Anbieter, kann es zu Abweichungen der Angebote der Anbieter von den Vorschlägen der Energiebörse Deutschland GmbH kommen. 5. Ein Vertrag kommt nur zwischen dem Nutzer und dem von ihm ausgewählten Anbieter zustande. Die Energiebörse Deutschland GmbH haben auf das Zustandekommen, bzw. Nichtzustandekommen eines solchen Vertragsverhältnisses keinerlei Einfluss. Ob ein Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt, ist abhängig von den entsprechenden Regelungen des jeweiligen Anbieters. 6. Die konkreten Angebote der Anbieter können sich im Einzelfall hinsichtlich individueller Umstände von den einzelnen Tarifen oder Voraussetzungen, welche über Energiebörse Deutschland GmbH berechnet und zur Verfügung angeboten werden, unterscheiden. Für Inhalt und Richtigkeit der Angebote sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich. 3. Gewährleistung und Haftung 1. Energiebörse Deutschland GmbH sind bei der Behandlung der vom Nutzer mitgeteilten Daten und der Durchführung der Vergleichsberechnungen um ständige Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit bemüht. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, sämtliche am Markt befindlichen Energiebelieferungsunternehmen in die Berechnungen mit einzubeziehen.
2. Eine Haftung von Energiebörse Deutschland GmbH für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der durchgeführten Vergleichsberechnungen, sowie für die zeitnahe, vollständige und richtige Weiterleitung der Daten und Übersendung der Angebote bzw. Anträge ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden des Nutzers, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung, bzw. einer solchen Pflichtverletzung bei Vertragsanbahnung der Energiebörse Deutschland GmbH, deren Partner oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. 3. Jegliche Informationen über Energiebelieferungsverträge oder sonstige Informationen durch die Energiebörse Deutschland GmbH stellen keine Beratung für den Nutzer dar, sondern dienen der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Nutzers, auf die die Energiebörse Deutschland GmbH keinen Einfluss haben. Keine der Informationen ist als Zusage einer Garantie oder Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen der Energiebörse Deutschland GmbH umfassen insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. 4. Ansprüche des Nutzers aufgrund der Inanspruchnahme von Leistungen der Energiebörse Deutschland GmbH auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens beschränken sich auf 1,5 Millionen Euro, wenn insoweit wirksamer Versicherungsschutz besteht. 5. Ansprüche des Nutzers aufgrund der Inanspruchnahme von Leistungen der Energiebörse Deutschland GmbH verjähren in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach Beendigung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Beziehung zwischen dem Nutzer und der Energiebörse Deutschland GmbH. Dies gilt nicht, soweit es die Haftung wegen Vorsatzes betrifft. 4. Pflichten des Nutzers 1. Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Nutzer erfolgt online über die von der Energiebörse Deutschland GmbH vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von der Energiebörse Deutschland GmbH im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Nutzer in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. Sofern der Nutzer falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, sind die Energiebörse Deutschland GmbH berechtigt, die Suchanfrage unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Nutzer behalten sich Energiebörse Deutschland GmbH vor, ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen, bzw. zu Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.
2. Die kostenfreie Nutzung der Leistungen der Energiebörse Deutschland GmbH ist nur Privatpersonen oder Unternehmen zu Zwecken gestattet, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen der Energiebörse Deutschland GmbH zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt. 3. Hiervon ausgenommen ist eine Nutzung, sofern die Energiebörse Deutschland GmbH eine ausdrücklich schriftliche Genehmigung dazu erteilt haben und die Nutzung Urheber- und Schutzrechten Dritter nicht widerspricht 4. Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte bei der Energiebörse Deutschland GmbH . 5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen, bzw. selbständig beruflichen Nutzung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 2.566,46 als vereinbart. Die Energiebörse Deutschland GmbH sind dabei berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe kann die Energiebörse Deutschland GmbH weitere Schadensersatzansprüche geltend machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen, bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließen. 5. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Die vom Nutzer eingegebenen persönlichen Daten werden gespeichert (§ 28 Abs. 1 BDSG). Für die Weitervermittlung an die Anbieter und die notwendige Bearbeitung der Daten durch diese erteilt der Nutzer seine Einwilligung mit Eingabe und Absendung der Suchanfrage (§ 3 TDDSG).
2. Energiebörse Deutschland GmbH wird dem Nutzer auf Verlangen jederzeit über den ihn betreffenden gespeicherten Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen und auf Wunsch die gespeicherten Daten löschen. 6. Gerichtsstand und Rechtsstatuts 1. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart, sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder diese im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.
7. Schlussbestimmungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Energiebörse Deutschland GmbH und dem Nutzer. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso wie deren Änderung oder Aufhebung. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Veränderung der Gesetzeslage, höchstrichterlichen Rechtssprechung, den Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstruktur werden den bestehenden Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung an die Energiebörse Deutschland GmbH übersenden.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. (Stand August 2007) München - Die E.ON AG hat sich mit dem Erwerberkonsortium Integra/KOM9 über die Grundzüge eines Verkaufs der Stadtwerke-Holding Thüga geeinigt. Die Consline AG sieht sich dadurch in ihrer bereits im Juni geäußerten Einschätzung einer weiteren dynamischen Entwicklung im deutschen Energiemarkt bestätigt.
Strategischen Investoren, darunter auch ausländischen Playern, sowie branchenfremden Unternehmen bieten sich indes noch zahlreiche andere Chancen für den Einstieg in den deutschen Strom- und Gasmarkt - Beispiele sind etwa der bevorstehende Verkauf von Nuon Deutschland bzw. der GASAG-Beteiligung durch Vattenfall oder die Verhandlungen der bisher unabhängigen Anbieter FlexStrom bzw. TelDaFax mit potenziellen Investoren.
Die Thüga-Ãbernahme eröffnet für kommunale Versorger insbesondere im Vertrieb an Privat- sowie Gewerbe- und Industriekunden neue Chancen. Darüber hinaus bietet sich eine breite Palette an Kooperationsformen, etwa in den Bereichen Energiebeschaffung, Netz-Management oder Energiedienstleistungen (z.B. Contracting oder Lösungen zur Re-Kommunalisierung der Energieversorgung).
Christian Müller, Energieexperte der Consline AG, fasst zusammen: "Der Energiemarkt mit seinen ohnehin zahlreichen Facetten wird künftig noch heterogener werden. In diesem immer unübersichtlicher werdenden Marktumfeld wird es für die klassischen Energieversorger von essenzieller Bedeutung sein, für die verschiedenen Kundenbedürfnisse maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln und sich durch innovative Lösungen klar vom Wettbewerb abzugrenzen."
Vor dem Hintergrund dieser dynamischen Marktentwicklungen unterstützt die Consline AG Unternehmen mit spezifischer Markt- und Wettbewerbsbeobachtung. Das Leistungsportfolio umfasst auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Markt-, Wettbewerber- und Vertriebsinformationen, hochwertiges Medien-Monitoring von Kundenmeinungen, Themen (z.B. Smart Metering), Trends (z.B. Elektromobilität) und Werbeaktivitäten (z.B. Energieeffizienz) einschl. Wettbewerber-Benchmarking. Erfahrene Mitarbeiter und eine eigene Redaktion sichern dabei eine managementgerechte Verdichtung ohne Informationsverlust. Quelle: Consline AG Neu-Isenburg, 30. Juli 2008. Der Energiediscounter eprimo garantiert seinen Neukunden langfristig stabile Preise: Kunden, die sich bis zum 30. September 2008 für einen der günstigen eprimo-Tarife entscheiden, erhalten ab sofort eine Preisgarantie bis 31. Juli 2009. âWährend zahlreiche Energieversorger zum 1. Juli die Preise â zum Teil drastisch â erhöht haben, setzt eprimo auf langfristig faire und günstige Strompreiseâ, sagt eprimo-Geschäftsführer Dr. Dietrich Gemmel. Die Festpreisgarantie gilt für alle Privatkunden-Stromprodukte von eprimo. âFür immer mehr Kunden ist Preisstabilität neben dem günstigen Tarif ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl des Anbietersâ, so Gemmel. Mit dem Aktionsangebot biete eprimo Planungssicherheit auf Grundlage der bereits heute attraktiven Tarife. Die Preissensibilität der Kunden hat deutlich zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt ermittelt hat, sind allein die Strompreise von Mai 2007 bis Mai 2008 im Bundesdurchschnitt um 7,4 Prozent gestiegen. Branchenkenner rechnen mit einer weiteren Preisrunde spätestens zur Jahreswende. Wer im Aktionszeitraum einen Liefervertrag bei eprimo abschließt, braucht sich darum jedoch keine Gedanken zu machen. In Internetpreisrechnern und Vergleichstests ist eprimo unter den günstigsten Anbietern ohne Vorkasse zu finden. Der Energiediscounter eprimo ist seit Frühjahr 2005 aktiv und beliefert heute bundesweit über 260.000 Kunden mit Strom zu günstigen Tarifen. Die maßgeschneiderten Angebote für preissensible und qualitätsbewusste Verbraucher sind an den individuellen Anforderungen der jeweiligen Kundengruppe ausgerichtet. Basis dafür ist eine hocheffiziente und schlanke Unternehmensstruktur. Zugleich greift der Spezialist für den Stromdiscountvertrieb auf die fast 100-jährige Branchenerfahrung eines Regionalversorgers zurück, der sich bereits mit Beginn des Wettbewerbs erfolgreich auf dem liberalisierten Strommarkt positioniert hat. Quelle: www.eprimo.de Zur Bekämpfung der globalen Erwärmung wollen zahlreiche Staaten bis zum Jahr 2020 bis zu 30 Prozent ihres Energiebedarfs aus regenerativen Quellen decken. Um dieses Ziel leichter zu erreichen, soll am heutigen Montag in Bonn der Gründungsvertrag für die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien, Irena, unterzeichnet werden. Die Initiative, die maßgeblich von Deutschland, Spanien und Dänemark vorangetrieben wurde, soll allen Mitgliedstaaten helfen, die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien besser zu nutzen. Von einer Beratung der Regierungen über verstärkten Informationsaustausch bis zum Technologietransfer soll mit Irena die Lücke zwischen dem großen Potenzial der erneuerbaren Energien und dem relativ geringen Marktanteil so schnell wie möglich geschlossen werden. Die Initiatoren erwarten, dass bis zu 50 Staaten den Gründungsvertrag unterschreiben werden. Insgesamt werden Vertreter aus mehr als 100 Staaten erwartet. "Das ist der Club für die Zukunft", sagte vergangene Woche Matthias Machnig, Staatssekretär des Bundesumweltministeriums, auf dem World Future Energy Summit in Abu Dhabi. Mitte 2009 sollen der Sitz der Agentur festgelegt, der Generaldirektor für die Startphase bestimmt und die Organisation sukzessive aufgebaut werden. Im Unterschied zu der Internationalen Energieagentur IEA steht Irena nicht nur den Industriestaaten, sondern auch allen Entwicklungs- und Schwellenländern offen. Die Initiatoren hoffen so vor dem Hintergund einer wachsenden Weltbevölkerung, eine Entkopplung von Wirtschaftsaufschwung und der Entstehung von Klimagasen zu erreichen. Die IEA befasse sich zudem vor allem mit der Entwicklung der fossilen und nuklearen Energiequellen, ergänzt der Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer (SPD). Scheer, Präsident von Eurosolar und Vorsitzender des Weltrats für erneuerbare Energien (WCRE) setzt sich seit Anfang der 90er-Jahre für die Gründung einer Internationalen Agentur für erneuerbare Energien ein: "Irena wird ein internationales Gegengewicht zur Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) und zur Internationalen Energieagentur (IEA) schaffen." Langjährige Versuche, die Förderung der erneuerbaren Energien innerhalb einer für alle Staaten offenen UN-Sektion anzusiedeln, seien laut Scheer nicht erfolgreich gewesen. Daher habe man sich auf die Gründung der neuen Agentur verständigt, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Selbst das reichlich mit Erdöl gesegnete Emirat Abu Dhabi wird zu den Unterzeichnern des Irena-Gründungsvertrages zählen. Neben der Windkraft setzt der Golfstaat vor allem auf den Ausbau von Solarthermie-Kraftwerken und Photovoltaik-Anlagen, um bis zum Jahr 2020 immerhin sieben Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Damit gilt Abu Dhabi als ein Vorreiter für erneuerbare Energien im Club der Ãlstaaten. "Gerne würden wir auch den Sitz von Irena in Abu Dhabi haben", sagt Sultan Ahmed al-Jaber, Direktor des Staatsfonds Masdar. Wie dafür die Chancen des Emirats allerdings gegen die Irena-Initiatoren Deutschland, Spanien und Dänemark stehen, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Quelle heise.de (Jan Oliver Löfken) / (wst/Technology Review)
Düsseldorf/ Neuss, 20.05.2008
Etwa 70 Cent kostete der Liter Heizöl Mitte Februar und damit 20 Cent mehr als 12 Monate zuvor. Stromkosten liegen bis zu 8 Prozent höher und Gas wurde bis zu 20 Prozent teurer als im Vorjahr. Damit wird eine energetische Sanierung immer attraktiver. Dr. Volker Becker, stellvertretender Leiter des Zentrums für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf, gibt daher Tipps für Wege aus der Energiekosten-Falle.
Denn die Steigerung der Heizkosten als âzweite Mieteâ belastet die Wohnungsnutzer zunehmend. Um Mieter und Immobilienkäufer zu schützen, hat der Gesetzgeber eingegriffen. Energieausweise für den Gebäudebestand sollen mehr Transparenz schaffen und Orientierungshilfen bieten, mit welchem Energiebedarf zu rechnen ist. Ein Gebäude mit guten Werten im Energieausweis wird also wahrscheinlich besser zu verkaufen bzw. zu vermieten sein als ein Gebäude mit schlechten Energie-Effizienzwerten. Auch die Eigentümer sollen profitieren: Der Energieausweis enthält Sanierungsvorschläge, um den Energiebedarf erheblich zu senken.
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