Mit dem Energieausweis aus der Energiekosten-Falle

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Düsseldorf/ Neuss, 20.05.2008

 

Etwa 70 Cent kostete der Liter Heizöl Mitte Februar und damit 20 Cent mehr als 12 Monate zuvor. Stromkosten liegen bis zu 8 Prozent höher und Gas wurde bis zu 20 Prozent teurer als im Vorjahr. Damit wird eine energetische Sanierung immer attraktiver. Dr. Volker Becker, stellvertretender Leiter des Zentrums für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf, gibt daher Tipps für Wege aus der Energiekosten-Falle.

 


Denn die Steigerung der Heizkosten als „zweite Miete“ belastet die Wohnungsnutzer zunehmend. Um Mieter und Immobilienkäufer zu schützen, hat der Gesetzgeber eingegriffen. Energieausweise für den Gebäudebestand sollen mehr Transparenz schaffen und Orientierungshilfen bieten, mit welchem Energiebedarf zu rechnen ist. Ein Gebäude mit guten Werten im Energieausweis wird also wahrscheinlich besser zu verkaufen bzw. zu vermieten sein als ein Gebäude mit schlechten Energie-Effizienzwerten. Auch die Eigentümer sollen profitieren: Der Energieausweis enthält Sanierungsvorschläge, um den Energiebedarf erheblich zu senken.

 


Verbrauchs- und bedarfsabhängig

 


Konkret schreibt die so genannte „Energieeinsparverordnung“ vor, dass je nach Gebäudealter und -typ ab Juni 2008 jeder, der eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, einen Energieausweis für das Gebäude bzw. die Wohnung vorlegen muss. Dieser soll Transparenz für Käufer bzw. Mieter schaffen, damit sie einen Einblick bekommen, wie hoch die zu erwartenden Energiekosten des Gebäudes ausfallen werden.

 

Energieausweise werden von Architekten, Bauingenieuren und anderen akademisch ausgebildeten Fachplanern ausgestellt, aber auch von Handwerkern des Bau- und Ausbausektors, die sich über besondere Fortbildungsgänge als Energiepass-Aussteller qualifiziert haben. Gerade diese Handwerker können aus der energetischen Bewertung des Gebäudes praxisnahe Sanierungsvorschläge ableiten. Die „Gebäude-Energieberater im Handwerk“ und die „Energieberater im Sanitär-Heizung-Klima-Handwerk“ listet die Handwerkskammer Düsseldorf im Internet auf.

 


„Aber nicht jeder Energieausweis bietet eine verlässliche Planungsgrundlage“ warnt Dr. Becker. Er empfiehlt jedem Immobilienbesitzer, sich vorab über sein individuelles Ziel klar zu werden. Da gibt es die kleine Sparversion des Energieausweises, die einfach nur die Verbrauchswerte der letzten Jahre zur Grundlage nimmt. Dieser Verbrauchsausweis fällt vergleichsweise preiswert aus, hat jedoch auch wenig Aussagekraft. Denn das Verbrauchsverhalten kann je nach Nutzer enorm schwanken – ein Haushalt mit Senioren, die den ganzen Tag zuhause sind und die einen größeren Wärmebedarf haben, zeigt ein ganz anderes Heizverhalten als beispielsweise ein berufstätiger Single, der die ganze Woche beruflich unterwegs ist.

 


Aussagekräftiger ist der bedarfsabhängige Energieausweis. Hier werden bauphysikalische Eigenschaften, vorhandene Heizungstechnik, Wärmeverluste und -zugewinne berücksichtigt. So lassen sich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen ableiten. „Jedes Haus ist anders. Welche Investitionen sinnvoll sind, lässt sich nur in der Beratung vor Ort klären. Ferndiagnosen sind wenig hilfreich“, so Dr. Becker.

 


Sanierungsplan und Förderung

 


Wer über den Energieausweis hinaus eine konkrete Sanierungsplanung wünscht, kann öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen, um die Kosten zu verringern. Schon Beratung und Planung können gefördert werden, ebenso eine Baubegleitung. Für die eigentliche Sanierung kommen verschiedene Förderprogramme in Betracht.

 


Welche Förderung zu welchen Konditionen anwendbar ist, hängt ganz wesentlich vom Umfang der Maßnahmen sowie von der erreichten Energieeinsparung ab. Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wideraufbau (www.kfw.de) gibt es bis zu 50.000 € Darlehen je Wohneinheit oder einen Zuschuss von 17,5 Prozent, maximal 8.750 €. KfW-Kredite werden über die Hausbanken beantragt. Der günstigste Zinssatz liegt derzeit bei 1,76 Prozent effektiv, falls durch die Sanierung Neubau-Niveau erreicht wird oder bestimmte Maßnahmenpakete umgesetzt werden. Zur Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen informieren auch die Energieberater.

 


Investieren, um zu sparen

 


Zwar kostet jede Sanierung erst einmal Geld: Doch die erzielte Energiekosteneinsparung refinanziert die Investition Jahr für Jahr. „Steigen die Energiekosten stärker als die Ansparzinsen, ist eine frühzeitige Investition wirtschaftlicher als bloßes Abwarten“ rechnet Dr. Becker vor. „Heizkosten, die heute bei ca. 2.400 € pro Jahr liegen, wachsen bei einer jährlichen Energiepreissteigerung von 7,5 Prozent innerhalb von 10 Jahren auf jährlich rund 5.000 €“, so Dr. Becker. „Wahrscheinlich wird sich die Energie aber noch stärker verteuern.“

 

Je nach Alter und Zustand der Gebäude lassen sich oft 50 Prozent, manchmal sogar über 70 Prozent der Energiekosten einsparen. Größere Verbesserungen lassen sich aber erst erreichen, wenn Dach, Außenwände und Kellerdecken optimal gedämmt werden. Auch ältere Heizungsanlagen rechtfertigen oft eine Investition in energieeffiziente Heizungstechnik. Alle Maßnahmen müssen aber gut aufeinander abgestimmt werden. Ein „besser eingepacktes“ Haus hat einen geringeren Energiebedarf und die Leistung der Heizung muss angepasst werden, anderenfalls verschlechtert sich deren Wirkungsgrad.

 

Gerade deshalb sollte jeder Sanierung eine fundierte Energieberatung vorausgehen. Sanierungsmaßnahmen müssen gut aufeinander abgestimmt sein, damit eine hohe Gesamtwirkung erzielt wird und unerwünschte Nebenwirkungen wie Schimmelbildung ausbleiben. „Auch wenn eine Sanierung in mehreren Einzelschritten erfolgen soll, ist der Einstieg über eine umfassende Beratung wichtig“, erklärt Dr. Becker und verweist auf die von der Handwerkskammer gelisteten Beratungsspezialisten aus dem Handwerk. Die Beraterliste kann über das Internet oder telefonisch im Umweltzentrum der Handwerkskammer abgerufen werden.

 

Weitere Informationen

 

Im Netz
per Telefon: 02 08 / 8 20 55-55

 

QUELLE: "Mit dem Energieausweis aus der Energie-Kostenfalle"
aus dem WIRTSCHAFTSSPIEGEL Mai 2008 vom 02.05.2008